Die Lernvereinbarung (Learning Agreement) für Erasmus+-Hotelpraktika: Ein Leitfaden für Berufsschulen

Jan. 19, 2026 | Bewerbung

Die Lernvereinbarung (englisch: Learning Agreement) ist das zentrale Dokument für jedes Erasmus+-Auslandspraktikum. Für Auszubildende im Hotelfach oder Hotelkauf, die ein Praktikum in einem europäischen Hotel absolvieren, legt dieses Dokument verbindlich fest, welche Kompetenzen entwickelt werden sollen, welche Aufgaben im Gastbetrieb übernommen werden und wie die Leistungen im Heimatbetrieb anerkannt werden.

Was ist die Lernvereinbarung im Erasmus+-Kontext?

Die Lernvereinbarung ist eine dreigliedrige Vereinbarung zwischen dem Auszubildenden, dem entsendenden Betrieb bzw. der Berufsschule und dem aufnehmenden Hotelbetrieb im Ausland. Sie definiert:

  • Dauer und Ort des Praktikums
  • Die geplanten Tätigkeiten und Lernziele
  • Die Kompetenzen, die im Rahmen des Ausbildungsberufs erworben werden sollen
  • Die Art der Betreuung und Bewertung durch den Gastbetrieb
  • Die Anerkennungsmodalitäten im Ausbildungszeugnis und beim Europass Mobilität

Ohne eine gültige Lernvereinbarung ist eine Förderung durch Erasmus+ KA131-VET nicht möglich. Die NA BIBB verlangt dieses Dokument als Pflichtbestandteil der Förderakte.

Aufbau der Lernvereinbarung für Hotelpraktika

Das EU-Standardformular der Lernvereinbarung gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Abschnitt A – Allgemeine Informationen: Angaben zum Auszubildenden, zum entsendenden und aufnehmenden Betrieb, zum Praktikumszeitraum und -ort.
  • Abschnitt B – Arbeits- und Lernplan: Detaillierte Beschreibung der Aufgaben, Abteilungseinsätze und Lernziele, abgestimmt auf die Ausbildungsordnung des Berufsbilds.
  • Abschnitt C – Anerkennungsvereinbarung: Festlegung, wie und in welcher Form die im Ausland erbrachten Leistungen im Heimatbetrieb und im Ausbildungsnachweis berücksichtigt werden.

Lernziele für Hotelfachleute im Auslandspraktikum

Für Auszubildende zum Hotelfachmann/zur Hotelfachfrau, die beispielsweise im Empfangsbereich eines europäischen Hotels eingesetzt werden, könnte der Lernplan folgende Punkte umfassen:

  • Empfang und Betreuung internationaler Hotelgäste in der Fremdsprache
  • Selbstständige Durchführung von Check-in und Check-out über das hotel-eigene PMS
  • Annahme und Bearbeitung von Reservierungsanfragen (Telefon, E-Mail, OTAs)
  • Koordination mit den Abteilungen Housekeeping und F&B bei Sonderanfragen
  • Bearbeitung von Reklamationen und Beschwerden gemäß Qualitätsstandards des Hauses

Änderungen der Lernvereinbarung während des Praktikums

Falls sich im Laufe des Praktikums Änderungen ergeben – beispielsweise ein Abteilungswechsel oder eine Verlängerung des Aufenthalts – muss die Lernvereinbarung durch einen Nachtrag (Changes to the Learning Agreement) angepasst und von allen drei Parteien neu unterzeichnet werden. PIC Management koordiniert diesen Prozess und stellt sicher, dass alle Änderungen fristgerecht dokumentiert werden.

Typische Fehler bei der Erstellung der Lernvereinbarung

Häufige Probleme, die wir in der Praxis beobachten:

  • Zu allgemein formulierte Lernziele, die keine Bewertung ermöglichen
  • Fehlende Verknüpfung zwischen den Praktikumsaufgaben und den Lernfeldern der Ausbildungsordnung
  • Unvollständige oder fehlerhafte Angaben zum Betreuer im Gastbetrieb
  • Fehlende Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Abteilungsplanung

PIC Management prüft alle Lernvereinbarungen vor der Unterzeichnung auf Vollständigkeit und inhaltliche Korrektheit.

Unterstützung durch PIC Management

Wenn Sie als Ausbilder oder Berufsschullehrer Hilfe bei der Erstellung der Lernvereinbarung für Ihre Hotelpraktikanten benötigen, wenden Sie sich an unser Team. Wir kennen die Anforderungen der NA BIBB und der aufnehmenden Hotelbetriebe in allen unseren Zieldestinationen.

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